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   VG Lüneburg, 06.02.2003 - 2 A 310/01   

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VG Lüneburg, 06.02.2003 - 2 A 310/01 (https://dejure.org/2003,37352)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 06.02.2003 - 2 A 310/01 (https://dejure.org/2003,37352)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 2 A 310/01 (https://dejure.org/2003,37352)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Augsburg, 06.02.2018 - Au 2 K 17.30712

    Erfolglose Asylklage russischer Staatsangehöriger tschetschenischer

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat zu inländischen Fluchtalternativen für tschetschenische Volkszugehörige in der Russischen Föderation im Jahr 2007 entschieden, dass einiges dafür spreche, dass ältere und schwer kranke Personen sowie alleinstehende Frauen mit Kleinkindern ohne verwandschaftlichen Rückhalt den Anforderungen und Belastungen einer Rückkehr in sonstige Landesteile der Russischen Föderation außerhalb Tschetscheniens nicht immer gewachsen seien; in diesen Fällen sei daher stets der konkrete Einzelfall zu prüfen (vgl. hierzu NdsOVG, B.v. 16.1.2007 -13 LA 67/06 - juris Rn. 7; in diese Richtung auch VG Lüneburg, U.v. 6.2.2003 - 2 A 310/01 - juris; offen gelassen in BayVGH, U.v. 31.1.2005 - 11 B 02.31597 - juris Rn. 49; VG Berlin, U.v. 18.3.2008 - 38 X 87.08 - juris Rn. 90).
  • VG Augsburg, 12.08.2020 - Au 2 K 19.30113

    Erfolglose Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat zu inländischen Fluchtalternativen für tschetschenische Volkszugehörige in der Russischen Föderation im Jahr 2007 entschieden, dass einiges dafür spreche, dass ältere und schwer kranke Personen sowie alleinstehende Frauen mit Kleinkindern ohne verwandtschaftlichen Rückhalt den Anforderungen und Belastungen einer Rückkehr in sonstige Landesteile der Russischen Föderation außerhalb Tschetscheniens nicht immer gewachsen seien; in diesen Fällen sei daher stets der konkrete Einzelfall zu prüfen (vgl. hierzu NdsOVG, B.v. 16.1.2007 - 13 LA 67/06 - juris Rn. 7; in diese Richtung auch VG Lüneburg, U.v. 6.2.2003 - 2 A 310/01 - juris; offen gelassen in BayVGH, U.v. 31.1.2005 - 11 B 02.31597 - juris Rn. 49; VG Berlin, U.v. 18.3.2008 - 38 X 87.08 - juris Rn. 90).
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